Allgemeine Geschäftsbedigungen

 Sonja Schreiber, Eisenstr. 39, 90542 Eckental, Steuernummer 216/682/03164 

   

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Grafik- und Webdesign sind Bestandteil aller mit Sonja Schreiber, nachstehend „Designer“ genannt, geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Auftraggebers – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Designer. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.3 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
1.4 Änderungen dieser Geschäftsbedigungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Designer absenden. 

   

§ 2 Weitergeleitete Aufträge
2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Designer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Designer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
2.2 Die Angebote des Designer sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt. 

   

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Designer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftrraggeber zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist folgender: Beschreibung des Vertragsinhalts 

   

§ 4 Daten
Der Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Designer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Designer, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln. 

   

§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht werden. 

   

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
6.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
6.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
6.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 

   

§ 7 Markenrechte/Copyrights
Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Designer erstellten Arbeiten verbleibt beim Designer. 

   

§ 8 Vergütung
8.1 Sämtliche Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus. Zusatzkosten und Sonderauslagen werden gesondert berechnet. Als Sonderauslagen gelten u.U. Porto-, Telefon-, Kurier-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
8.2 Nach erbrachter Leistung des Designers sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Designer vor, evtl. weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben
8.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
8.4 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
8.5 Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ½ Stunde (30 Minuten) aufgerundet und entsprechend meinem Stundenlohn der aktuellen Preisliste vergütet. 

   

§ 9 Fremdleistungen
9.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beinhaltet die Auftragsvergabe eine entsprechende Vollmacht des Auftraggeber an den Designer.
9.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung. 

   

§ 10 Eigentum, Rückgabepflicht
10.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 

   

§ 11. Herausgabe von Daten
11.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designer verändert werden.
11.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
11.4 Sonja Schreiber haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 

   

§ 12 Haftung
12.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Designer wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
12.2 Erachtet der Designer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
12.3 Schadensersatzansprüche gegen den Designer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Designer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
12.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
12.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Designer beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
12.6 Die Haftung des Designer für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt
12.7 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
12.8 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
12.9 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
12.10 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei Sonja Schreiber geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

   

§ 13 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Sonja Schreiber Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
13.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Sonja Schreiber eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
13.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Sonja Schreiber übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Sonja Schreiber im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Sonja Schreiber führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. 

   

§14 Informationspflicht
14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sonja Schreiber alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten sich diese Angaben im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten. 

   

§15 Stillschweigepflicht
15.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an Sonja Schreiber unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter. 

   

§16 Schlussbestimmungen
16.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

   

§ 17 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
17.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Designer gilt deutsches Recht.
17.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
17.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Designers. 

   

§ 18 Sonstige Bestimmungen
18.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.